Gaspreis

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Im Jahre 2005 hat das Bundeskartellamt langfristige Gasbezugsverträge zwischen deutschen Importeuren wie der E.ON Ruhrgas und Regionalversorgern und Stadtwerken untersagt, nachdem diese schon längst wegen ihrer marktabschottenden Wirkung gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstießen und deshalb laut Gerichtsbeschlüssen nichtig waren.

Zudem hat die Bundesnetzagentur das Gasnetzzugangsmodell Einzelbuchungsvariante untersagt, welches diesen City- und Regiogate genannten Lieferverträgen zugrunde lag.

Diese Verträge und die Preisbildung über den so genannten anlegbaren Gaspreis können deshalb nicht mehr durchgeführt werden.

Gasversorger können sich nun auf dem freien Gasmarkt neue Lieferanten mit günstigeren Bezugspreisen suchen und könnten diese Preisvorteil an ihre Gaskunden weiter geben.

Im Gas-zu-Gas-Wettbewerb muss sich nun ein eigenständiger Erdgaspreis herausbilden. Dieser wird sich erwartungsgemäß aus den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen und den effizienten Kosten des Gastransports von der deutschen Grenze zu jeweiligen so genannten virtuellen Handelspunkten in den verschiedenen Marktgebieten zusammensetzen (Grenzkostenpreisbildung nach der Theorie vom vollkommenen Wettbewerb). Die bisher beobachteten Phänomene, dass sich Erdgas für Stadtwerke und Verbraucher verteuerte, während etwa Kraftwerksgas relativ preisstabil blieb oder sogar Preissenkungen erfuhr, werden damit der Geschichte angehören.

Das Kartell der Gaspreisbildung aufgrund der brancheninternen Vereinbarung einer Ölpreisbindung verstößt nach einer weit verbreiteten Auffassung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht. Eine automatische Preiskopplung kann zudem wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Preisangaben – und Preisklauselgesetz (PaPkG) nichtig sein. Nach diesem Gesetz besteht grundsätzlich ein Indexierungsverbot, um einer Inflationsgefahr zu begegnen, die jeder automatischen Preiskopplung innewohnt.

Immerhin besteht die Möglichkeit, innerhalb der Lieferkette nach den deutschen Importeuren die Gaspreise an die Entwicklung der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) monatlich veröffentlichten Erdgasimportpreise zu koppeln. Eine solche Kopplung, sollte überhaupt ein entsprechendes sachlich gerechtfertigtes Bedürfnis nach einer Indexierung bestehen, wäre sachgerechter und würde verhindern, dass die Letztverbraucherpreise stärker steigen als die Erdgasimportpreise und bei den wenigen deutschen Importeuren sachlich durch nichts zu rechtfertigende, die Endverbraucher erheblich belastende Zusatzgewinne entstehen.

Die Energiekonzerne selbst koppeln die Gaspreise an die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise. Eine Indexierung Erdgasimportpreise findet u. a. in den Erdgasspeicher- Verträgen des RWE und der E.ON Gastransport AG & Co. KG 2007/2008 Anwendung für die Bewertung sogenannter Saldomengen zwischen vertraglich eingespeicherten und tatsächlich ausgespeicherten Gasmengen, die entweder vom Speicherbetreiber oder vom Speicherkunden angekauft und vergütet werden.

In Zusammenhang mit den stetig steigenden Energiepreise wird oft nach: Gaspreis gefragt. Sie sind mit Ihrer Suchanfrage nicht alleine. Gerne dürfen Sie sich auch direkt mit einer Anfrage an uns wenden, sollten Ihnen die auf dieser Internetseite gemachten Vorschläge oder Links nicht zielführend erweisen.

Sie finden noch weitere Hinweise zu Ihrer Problemstellung hier: Gaspreis

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